Netzbetreiber und KRITIS-Energieanlagen müssen belegen, dass sie kritische Infrastruktur sind, welche NIS2-Kategorie gilt und dass ihr ISMS den IT-Sicherheitskatalog (§ 11 EnWG, ISO 27001 + 27019) erfüllt — mit einem Nachweis alle zwei Jahre. Das aus BSI-KritisV, EnWG und NIS2 von Hand herzuleiten und zu belegen, kostet Monate.
Netzprofil laden
Sie geben das Netzprofil an — versorgte GWh, Zählpunkte, Leitwarte/SCADA und RTUs im Feld.
Einordnen und Reifegrad bewerten
Der Advisor bestätigt KRITIS und die NIS2-Kategorie, ordnet § 11 EnWG und die ISMS-Maßnahmen (ISO 27001 + 27019) mit Rechtsgrundlage zu und bewertet den Reifegrad.
§-8a-Nachweisdossier erzeugen
Das auditfähige ISMS-/§-8a-BSIG-Nachweisdossier entsteht als PDF — mit Reifegrad-Grafik und offenen Lücken.
Verankert in § 11 Abs. 1a/1b EnWG (BNetzA-IT-Sicherheitskatalog), der BSI-Kritisverordnung mit § 8a/§ 8b BSIG, ISO/IEC 27001 + ISO/IEC 27019 und der NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555 (dt. Umsetzung NIS2UmsuCG). GRC-Unterstützung, keine Zertifizierung; Reifegrade und Nachweise ergänzt der Betreiber.
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30 Minuten, zugeschnitten auf Ihre Branche, Frameworks und Integrationen. Sie gehen mit einem konkreten Szenario — nicht mit einer Verkaufsschleife.