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Anwendungsfall

Vierhundert Teaser im Quartal, dreißig gelesen — und der Rest wird nicht abgelehnt, sondern übersehen

Ein Kapitalgeber, der Deal-Flow zukauft, hat kein Zugangsproblem, sondern ein Leseproblem. Drei Akte zeigen denselben Arbeitszyklus, den Venture, Growth, Private Equity und Family-Office-Mandate teilen: jeden eingehenden Vorgang extrahieren und gegen die schriftliche These prüfen, den Datenraum mit Belegstelle je Aussage durchsehen und die Gegenpartei gegen Sanktionslisten abgleichen, und schließlich im Bestand beantworten, wen die nächste Verordnung trifft. Entschieden wird in jedem Akt von Menschen.

412 statt 30
jeder eingehende Vorgang wird extrahiert und eingeordnet, nicht nur der empfohlene
Fundstelle
Dokument, Paragraf und Zitat je Befund — ohne Beleg wird daraus eine Frage
3 von 24
Regulatorik bis auf die Beteiligung gerechnet — samt der Liste der Nicht-Betroffenen
Gerenderte DarstellungSimuliertes SzenarioKI-generiert · Keine Anlageberatung
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Die Ausgangslage

Bezahlte Deal-Flow-Quellen lösen die Frage, was auf den Tisch kommt — nicht die Frage, was gelesen wird. Gelesen werden die ersten Vorgänge und die, für die jemand gebürgt hat; der Rest verschwindet ungeprüft. In der Due Diligence wiederholt sich das Muster: die zweite Hälfte des Datenraums bekommt die Aufmerksamkeit, die nach der ersten übrig ist. Und im Bestand kommt Regulierung als Meldung an, die jedes Haus selbst auf seine Beteiligungen herunterbrechen muss.

So funktioniert es
1

Jeden Vorgang extrahieren — und Lücken Lücken nennen

Aus Teaser und Deck werden die harten Felder gezogen, gegen Pipeline und Portfolio auf Dubletten geprüft und Kriterium für Kriterium gegen die These bewertet. Was im Dokument nicht steht, bleibt „nicht angegeben"; der Agent ergänzt keine plausible Bewertung und kein plausibles Marktvolumen.

2

Belegen statt behaupten

Jeder DD-Befund trägt Dokument, Paragraf und wörtliches Zitat. Das Gegenpartei-Screening läuft über ein Werkzeug gegen EU-Sanktionsliste, OFAC SDN und GLEIF LEI; ein Treffer ist ein Kandidat, keine Feststellung, und „kein Treffer" ist ausdrücklich keine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

3

Die Empfehlung muss gegen sich selbst argumentieren

Screening-Notiz und IC-Vorlage enthalten Pflichtabschnitte, die kein Verkaufsdokument hat: „Warum das falsch sein kann", den Bärenfall und die Abbruchbedingungen, an denen man in zwölf oder vierundzwanzig Monaten erkennt, dass die These nicht trägt. Diese Abschnitte dürfen nicht leer bleiben.

Die weiteren Akte
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Akt 2 — Due Diligence und Gegenpartei

Vollständigkeit vor Inhalt: Was im Datenraum fehlt, wird vor jeder inhaltlichen Schwäche berichtet, denn es blockiert die Prüfung. Jeder Befund trägt Dokument, Paragraf und wörtliches Zitat; was sich nicht belegen lässt, wird zur Frage an das Unternehmen statt zum Befund. Anschließend das Gegenpartei-Screening gegen die EU-Konsolidierte Finanzsanktionsliste, OFAC SDN und GLEIF LEI — ein deterministischer Abgleich, dessen Treffer aus der Liste kommen und nicht aus dem Modell.

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Akt 3 — Bestand und LP-Reporting

Nach dem Signing beginnt der längere Teil. Eine Regulierungsmeldung wird bis auf die einzelne Beteiligung durchgerechnet: betroffen, nicht betroffen, oder — die ehrliche dritte Kategorie — Einordnung offen, weil eine Angabe fehlt. Der Quartalsbericht nennt zu jeder Kennzahl ihre Berechnungsbasis, weist fehlende Zahlen als fehlend aus und endet vor dem Versandknoten an einer menschlichen Freigabe.

Das Ergebnis
412 statt 30
jeder eingehende Vorgang wird extrahiert und eingeordnet, nicht nur der empfohlene
Fundstelle
Dokument, Paragraf und Zitat je Befund — ohne Beleg wird daraus eine Frage
3 von 24
Regulatorik bis auf die Beteiligung gerechnet — samt der Liste der Nicht-Betroffenen
Worauf es fußt

Die Agenten arbeiten gegen benannte Rechtsakte: KI-Verordnung (EU) 2024/1689, DORA (EU) 2022/2554, CSRD (EU) 2022/2464 mit den ESRS der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772, SFDR (EU) 2019/2088 mit den RTS der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288, Taxonomie (EU) 2020/852, NIS2 (EU) 2022/2555, AIFMD 2011/61/EU mit KAGB und Änderungsrichtlinie (EU) 2024/927, AMLR (EU) 2024/1624 nebst GwG. Bewertungen folgen den IPEV-Richtlinien und der Fair-Value-Systematik nach IFRS 13. Das Sanktions-Screening nutzt die EU-Konsolidierte Finanzsanktionsliste, OFAC SDN und GLEIF LEI. Kein Agent erteilt Anlageberatung oder eine Anlageempfehlung im Sinne von § 1 Abs. 1a KWG und MiFID II; jede Freigabe, Eskalation, Meldung und jeder Versand an Anleger bleibt eine menschliche Handlung. Die drei Filme sind KI-generiert und zeigen einen fiktiven Fonds mit erfundenen Unternehmen, Zahlen und Personen.

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