Zum Hauptinhalt springen
NIS2 · BSIG 2025

Betrifft Sie NIS2? Der Betroffenheits-Check.

In wenigen Minuten zur Orientierung: Fällt Ihr Unternehmen nach § 28 BSIG unter NIS2 – als besonders wichtige oder als wichtige Einrichtung? Mit den Pflichten, die daraus folgen, und konkreten nächsten Schritten.

So funktioniert der Check

  • Höchstens fünf Fragen: größenunabhängige Sonderfälle, Sektor und Unternehmensgröße.
  • Sofortiges Ergebnis mit Begründung, den daraus folgenden Pflichten und nächsten Schritten.
  • Kostenlos, ohne Registrierung und ohne E-Mail-Adresse.

Ihre Antworten verlassen Ihren Browser nicht: Die Auswertung läuft vollständig auf Ihrem Gerät, nichts wird übertragen oder gespeichert.

Worauf der Check beruht

Die Fragen folgen dem Gesetzestext – nicht einer Faustregel. Jede Einstufung nennt die Vorschrift, aus der sie folgt.

§ 28 BSIG

Einstufung als besonders wichtige oder wichtige Einrichtung nach Einrichtungsart (Anlagen 1 und 2) und Größe, plus größenunabhängige Sonderfälle.

BSIG 2025 · Richtlinie (EU) 2022/2555

Die deutsche Umsetzung der NIS2-Richtlinie ist seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft.

KMU-Empfehlung 2003/361/EG

Maßstab für Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme (§ 28 Abs. 4 BSIG).